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Häufige Fragen zur TGA-Planung
Antworten zu TGA-Planung, Leistungsphasen, Kosten, Heizungstausch und Förderung im Mehrfamilienhaus. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie Patrick Kehr direkt an.
FAQ
Heizungsgesetz und hydraulischer Abgleich
Was ist das Heizungsgesetz?
Mit dem „Heizungsgesetz“ ist das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) gemeint. Seit Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Die gesetzliche Vorgabe, dass neue Heizungen in Neu- und Bestandsbauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen müssen, ist entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden jetzt wieder selbst, welche Heizung sie einbauen.
Klimafreundliche Heizungen fördert der Staat trotzdem weiter, zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, Holzheizungen und Hybridheizungen.
Stand: Oktober 2026
Was ist der hydraulische Abgleich?
Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizung so eingestellt, dass jeder Heizkörper und jeder Heizkreis der Fußbodenheizung genau die Menge Heizwasser bekommt, die er braucht.
Dafür braucht es eine Heizlastberechnung, eine Rohrnetzberechnung und die Auslegung der Heizkörper oder der Fußbodenheizung, nach Verfahren B als softwaregestützte Schnellauslegung oder als detaillierte Berechnung.
Was ist eine Heizlastberechnung?
Die Heizlastberechnung ermittelt nach DIN EN 12831, wie viel Heizleistung ein Gebäude an den kältesten Tagen des Jahres braucht, damit jeder Raum die gewünschte Temperatur hält.
Dafür wird für jeden Raum berechnet, wie viel Wärme über Wände, Fenster, Dach und Boden verloren geht und wie viel über den Luftaustausch. Aus diesen Raumheizlasten ergeben sich die Größe der Heizkörper oder bei der Fußbodenheizung der Rohrverlegeabstand und die Zahl der Heizkreise. Danach werden die Rohrleitungen wirtschaftlich dimensioniert.
Alle Räume zusammen ergeben die Heizlast des Gebäudes. Mit einem Zuschlag für das Warmwasser folgt daraus die nötige Größe von Wärmepumpe, Holzkessel oder Fernwärmeübergabestation.
Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Heizlastberechnung?
Ja, die Heizlastberechnung wird für eine korrekte Auslegung der Wärmepumpe benötigt. Die passende Größe der Wärmepumpe in Kilowatt ergibt sich aus der Heizlastberechnung plus einem Zuschlag für die Warmwasserbereitung.
Zudem muss seit dem 1. Oktober 2024 eine neue Heizung ohnehin hydraulisch abgeglichen sein. Dafür ist die Heizlastberechnung die Grundlage.
Liegt bereits eine Heizlastberechnung nach dem damals gültigen Verfahren vor, kann sie weiter genutzt werden.
Wir prüfen das gerne für Sie.
Wofür brauche ich den hydraulischen Abgleich?
Ein hydraulischer Abgleich spart etwa 10 bis 30 Prozent Energie und damit Heizkosten. Außerdem vermeiden Sie Ärger bei der Prüfung durch den Kaminkehrer.
Je früher Sie ihn machen lassen, desto günstiger wird es. Rufen Sie uns gerne an.
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Ja, in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten. Das regeln § 60b und § 60c des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG):
- Neue Heizungsanlagen, die ab dem 1. Oktober 2024 eingebaut werden, müssen hydraulisch abgeglichen sein.
- Ältere Heizungen, außer Wärmepumpen, müssen geprüft und optimiert werden: Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis zum 30. September 2027, jüngere spätestens 16 Jahre nach dem Einbau.
- Die Prüfung kann auch über einen hydraulischen Abgleich nachgewiesen werden.
Stand: Oktober 2026
Was kosten hydraulischer Abgleich- und Heizlastberechnung?
Das hängt vom Gebäude ab. Den Preis bestimmen vor allem:
- die Zahl der beheizten Räume
- die Zahl der Heizkörper (Einrohr- oder Zweirohrheizung) und der Heizkreise der Fußbodenheizung
- der Aufwand, die Daten vor Ort zu erheben, zum Beispiel die Dämmwerte der Gebäudehülle
- gegebenenfalls Lüftungsgeräte und Lufterhitzer
Die Heizlastberechnung ist Teil des hydraulischen Abgleichs und in den Richtwerten unten enthalten. Gibt es schon eine Heizlastberechnung oder Bestandspläne mit den Heizkörpergrößen, geht es deutlich schneller. Im Bestand rechnen wir deshalb nach Zeitaufwand ab, das ist für beide Seiten fair. Im Neubau ist der Abgleich im Planungshonorar enthalten.
Zulässig sind zwei Methoden nach Variante B: Die softwaregestützte Schnellauslegung arbeitet mit Pauschalwerten. Die detaillierte Methode rechnet mit den tatsächlichen Werten Ihres Gebäudes und ist genauer. Bei großen Gebäuden rechnet sich die detaillierte Methode besonders, da sie zu geringeren Baukosten führt.
Richtwerte (netto):
- kleines Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit, softwaregestützte Schnellauslegung: 600 bis 1.000 €
- größeres Haus mit 2 bis 3 Wohneinheiten, softwaregestützte Schnellauslegung: 1.000 bis 1.500 €
- größeres Haus mit 2 bis 3 Wohneinheiten, detaillierte Methode: 1.500 bis 2.000 €
- Wohnanlage mit 10 bis 50 Wohneinheiten, detaillierte Methode: 2.500 bis 5.000 €
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und verbindliches Angebot.
Muss eine WEG vor dem Heizungstausch eine Heizlastberechnung machen lassen?
Nicht wegen des Heizungstauschs selbst. Gibt es schon eine Heizlastberechnung, gilt sie weiterhin.
Die Heizlastberechnung ist aber Teil des hydraulischen Abgleichs und der ist in den meisten Mehrfamilienhäusern ohnehin Pflicht (siehe „Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?“). Spätestens wenn die Übergangsfristen abgelaufen sind, betrifft das jede Anlage.
Beim Heizungstausch planen wir die neue Heizung und den hydraulischen Abgleich deshalb immer zusammen.
Förderung
Beraten Sie zur Heizungsförderung von KfW und BAFA?
Ja. Wir beraten Bauherren, Eigentümer und Hausverwaltungen in Eichstätt, Weißenburg, Ingolstadt und der Region, welche Maßnahmen und Umfeldmaßnahmen gefördert werden. Wir ermitteln die förderfähigen Kosten und berechnen die mögliche Grundförderung und die möglichen Zusatzboni.
Den Förderantrag selbst stellen wir nicht. Den können Sie selbst stellen oder am besten von einem zugelassenen KfW- und BAFA-Energieberater erledigen lassen.
Was wird über KfW und BAFA gefördert?
Derzeit fördern KfW und BAFA den Austausch alter fossiler Heizkessel gegen Heizungen mit erneuerbarer Energie, zum Beispiel Wärmepumpen und Pelletkessel. Ein notwendiger hydraulischer Abgleich und Trinkwasser-Wärmepumpen können nur als Umfeldmaßnahme mitgefördert werden.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Wie hoch ist die Heizungsförderung?
Derzeit sind je nach Maßnahme und Situation 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro.
Die Förderrichtlinien ändern sich häufig. Vor einer Entscheidung lohnt sich deshalb immer ein Blick auf den aktuellen Stand bei KfW und BAFA. Wir gehen das gerne mit Ihnen gemeinsam durch.
Stand: Oktober 2026
Wird der hydraulische Abgleich gefördert?
Als einzelne Maßnahme nicht mehr, weil er in vielen Fällen gesetzlich Pflicht ist.
Wird aber eine fossile Heizung durch eine Heizung mit erneuerbarer Energie ersetzt, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe oder einen Pelletkessel, kann der hydraulische Abgleich als Umfeldmaßnahme mitgefördert werden. Genau dazu beraten wir Sie.
Stand: Oktober 2026
TGA-Planung und Leistungen
Was bedeutet TGA-Planung?
TGA steht für Technische Gebäudeausrüstung. Dazu gehören Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, MSR-Technik, Sprinkler- und Feuerlöschanlagen, medizinische Gasversorgung und technische Gase, aber auch ELT-Anlagen (Elektrotechnische Anlagen) für Stark- und Schwachstrom-Anlagen. ELT-Anlagen bieten wir nicht an, weil das ein eigener großer Bereich ist.
Die TGA-Planung legt fest, wie diese Anlagen gebaut werden und zusammenspielen. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Was sind Leistungsphasen?
Leistungsphasen (LPH) teilen Planung und Bau nach der HOAI in sinnvolle Einzelschritte. Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Für die Technische Gebäudeausrüstung gibt es neun Leistungsphasen:
- LPH 1 Grundlagenermittlung: Was soll gebaut werden?
- LPH 2 Vorplanung: erste Konzepte, Varianten und Kostenschätzung
- LPH 3 Entwurfsplanung: konkreter Entwurf und Kostenberechnung
- LPH 4 Genehmigungsplanung: Bauantrag und Genehmigungen
- LPH 5 Ausführungsplanung: detaillierte Pläne für die Ausführung
- LPH 6 Vorbereitung der Vergabe: Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen
- LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: Angebote einholen, prüfen und die Vergabe vorbereiten
- LPH 8 Objektüberwachung: Bauüberwachung, Rechnungsprüfung und Mängelkontrolle
- LPH 9 Objektbetreuung: Mängel nach der Abnahme und Dokumentation
In den Leistungsphasen 1 bis 7 wird Ihr Vorhaben vor dem ersten Spatenstich von den groben Eckdaten bis ins Detail geplant. Die Baukosten werden dabei Schritt für Schritt genauer. Das ist die Grundlage dafür, dass Ihr Gebäude in den Phasen 8 und 9 zu möglichst günstigen Preisen, in bester Qualität und nach den geltenden Vorschriften umgesetzt wird.
Wir begleiten Sie in allen neun Leistungsphasen.
Planen Sie nur Neubauten oder auch Bestandsgebäude?
Beides. Sanierungen, Modernisierungen und technische Bestandsaufnahmen gehören zu unseren Schwerpunkten.
Besonders viel Erfahrung haben wir mit Umbauten in bewohnten Gebäuden, etwa bei Wohnanlagen in Eichstätt und Ingolstadt. Dort sprechen wir auch mit den Bewohnern, damit keine Frage offen bleibt und niemand allein gelassen wird.
Können Sie spezielle Anforderungen planen?
Ja, zum Beispiel für Arztpraxen und Krankenhäuser mit medizinischer Gasversorgung, OP-, Angio- und Röntgenräume, Schweiß- und Metallbauwerkstätten, Rettungsstützpunkte, Pflegeheime, Schulen, Großküchen und Schwimmbadtechnik.
Bauen Sie die Anlagen auch ein?
Nein. Wir planen die Anlagen mit Ihnen und schreiben die Arbeiten aus, damit Sie einen möglichst günstigen Preis bekommen. Danach überwachen wir den Einbau durch die Fachfirmen.
Dabei behalten wir die Kosten im Blick und prüfen die Rechnungen der Firmen für Sie. Weil wir oft auf der Baustelle sind und viel mit den Handwerkern sprechen, wirkt es manchmal so, als würden wir die Anlage selbst bauen.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Zusammenarbeit, Kosten und Termine
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Ja. Im ersten Gespräch erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben und wir besprechen, wie wir Sie unterstützen können. Das kostet Sie nichts.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, in dem Sie uns von Ihrem Vorhaben erzählen.
Danach klären wir die Aufgabe, erfassen die Grundlagen, entwickeln und bewerten Varianten, planen die Lösung, erstellen die Ausschreibung und überwachen die Bauausführung.
Bei jedem Schritt sind Sie dabei, damit Ihr Gebäude so wird, wie Sie es sich vorgestellt haben.
Wie früh sollten wir Sie in ein Projekt einbinden?
Wie setzen sich die Baukosten zusammen?
Die Baukosten werden nach DIN 276 in Kostengruppen aufgeteilt. Architekten und Fachplaner nutzen diese Gliederung, damit keine Kosten vergessen werden und alle Beteiligten ihre Kosten übersichtlich zusammenführen können. So entsteht eine genaue Kostenprognose für Sie und für Ihre Finanzierung.
Die wichtigsten Kostengruppen:
- 100 Grundstück: Kauf und Erwerbsnebenkosten
- 200 Vorbereitende Maßnahmen: Abbruch, Herrichten des Grundstücks, Altlasten
- 300 Bauwerk, Baukonstruktion: Rohbau, Dach, Fenster, Fassade, Innenwände, Böden
- 400 Bauwerk, Technische Anlagen: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Gebäudeautomation
- 500 Außenanlagen und Freiflächen: Wege, Stellplätze, Grünanlagen, Entwässerung
- 600 Ausstattung und Kunstwerke: Einbauten, besondere Ausstattung
- 700 Baunebenkosten: Architekt, Ingenieure, Gutachter, Genehmigungen, Prüfungen
- 800 Finanzierung: Finanzierungskosten und Zinsen
Die Haustechnik ist die Kostengruppe 400. Genau diesen Teil planen wir. Bei der Ermittlung der Baukosten helfen wir Ihnen gerne.
Wie werden Kosten und Termine sichergestellt?
Mit jeder Leistungsphase werden die Kosten genauer:
- Vorentwurf (LPH 2), Kostenschätzung: plus/minus 30 Prozent
- Entwurf (LPH 3), Kostenberechnung: plus/minus 15 Prozent
- Ausschreibung (LPH 7), Kostenanschlag: plus/minus 10 Prozent
- Objektüberwachung (LPH 8), Kostenfeststellung: was es tatsächlich gekostet hat
Bei den Terminen ist es genauso: Für die Leistungsphasen 1 bis 7 erstellen wir mit Ihnen und allen Fachplanern einen genauen Planungsterminplan, damit jede Planungsarbeit rechtzeitig fertig ist. Regelmäßige Planungsbesprechungen sichern Fortschritt und Qualität.
In Leistungsphase 8 wird daraus ein verbindlicher Bauzeitenplan, den alle Beteiligten abstimmen. Baustellenbesprechungen und Baubegehungen sorgen dafür, dass das Ergebnis stimmt.
Arbeiten Sie mit festen Partnerfirmen zusammen?
Können Sie bei Ausschreibungen unterstützen?
Ja. Ausschreibungen gehören zu den Leistungsphasen 6 und 7. Im Leistungsverzeichnis wird jede gewünschte Leistung als eigene Position genau beschrieben, zum Beispiel: „Pos. 4.110: 5 Stück Waschbecken, Marke, Qualität und Farbe XY, einschließlich Einbau“. Die Positionen stehen geordnet nach Titeln und Kapiteln.
Das hat für Sie mehrere Vorteile:
- Alle Firmen bieten auf genau dieselbe Leistung.
- Jede Position hat einen festen Preis einschließlich Einbau. Das Risiko für die Einbauzeit liegt bei der Firma und nicht bei Ihnen.
- Weil alle Firmen den Auftrag wollen, kalkulieren sie knapp. Oft entstehen so Preise, die Sie beim Einzelkauf ohne Einbau nicht bekommen würden.
Ist aus dem Leistungsverzeichnis ein unterschriebenes Angebot geworden, steht ein genauer Kostenanschlag für Ihre Finanzierung.
Wie stellen Sie sicher, dass die Planung auf der Baustelle funktioniert?
Die ausführenden Firmen bekommen immer aktuelle Ausführungs- und Detailpläne, in denen alle Schnittstellen und Störkanten schon ein halbes Jahr vorher geklärt sind.
Bevor gebaut wird, besprechen wir jeden Arbeitsschritt noch einmal mit den Firmen vor Ort. In kurzen Abständen prüfen wir die Ergebnisse auf der Baustelle und fordern Nachbesserungen ein, wenn etwas nicht stimmt.
Noch Fragen?
Wir sind für Sie da.
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